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· Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall gem. § 55 Kreislaufwirtschafts-
  und Abfallgesetz.

· Mengenbilanzierung und Registerführung (elektronisch und Papier).

· Anmeldung Ihres Betriebes bei der ZKS oder einem Provider Ihrer Wahl.

· Einführung in die elektronische Abfallnachweisführung.

· Gefahrgutbeauftragter (extern).

· Wir stellen Ihren Sachkundigen nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung.

· 
Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen umweltfreundliches Arbeiten.

· 
Wir unterstützen Sie bei der Bildung von Abfall-Erzeugergemeinschaften. Das 
  kann sich für Ihr Unternehmen lohnen. Auch in und für Industrieparks.

 
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