· Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall gem. § 55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
· Mengenbilanzierung und Registerführung (elektronisch und Papier).
· Anmeldung Ihres Betriebes bei der ZKS oder einem Provider Ihrer Wahl.
· Einführung in die elektronische Abfallnachweisführung.
· Gefahrgutbeauftragter (extern).
· Wir stellen Ihren Sachkundigen nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung. · Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen umweltfreundliches Arbeiten. · Wir unterstützen Sie bei der Bildung von Abfall-Erzeugergemeinschaften. Das kann sich für Ihr Unternehmen lohnen. Auch in und für Industrieparks.